Mietrecht

Das Mietrecht ist ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Bethge. Unsere Kanzlei vertritt insoweit sowohl Mieter, als auch Vermieter. Im Mietrecht gibt es oft schon Ärger mit den kleinen Dingen, seien es die Nebenkostenabrechnungen, seien es Streitigkeiten über Mietmängel. Stellt aber z.B. ein Mieter seine Mietzahlungen unberechtigerweise ein, oder kündigt ein Vermieter die Wohnung unberechtigterweise, so kann auch im Mietrecht ein Streit von existentieller Bedeutung entstehen.

Im Mietrecht ist vieles eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls. Wie hoch der angemessene Minderungsbetrag für einzelne Mängel ist, ist nämlich nicht verbindlich geregelt. Teilweise differiert auch die Rechtsprechung von Region zu Region, z.B. was die Grenze für angemessene Hausmeisterkosten anbetrifft.

Manchmal ist auch streitig, durch wen ein Mangel verursacht worden ist. Der typische Fall eines solchen Streits ist Schimmelpilzbefall in der Wohnung. Dies kann sowohl auf Baumängel, als auch auf fehlerhaftes Wohnverhalten zurückzuführen sein. In solchen Fällen bietet sich häufig die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens an, so daß durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen schnell geklärt werden kann, wer für den Mangel verantwortlich ist und welche Maßnahmen zur Mangelbeseitigung erforderlich sind.

Grund zur Freude beim Mieter, zum Ärger aber beim Vermieter gibt es zuweilen, wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung früher übliche Mietvertragsklauseln für unwirksam erklärt. Die Folge ist dann häufig, daß erhebliche Pflichten des Mieters, wie z.B. die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, komplett entfallen. So führen starre Renovierungsfristen nunmehr grundsätzlich zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturenklausel. Vergleichbare Probleme wirft die Kombination von laufenden Renovierungspflichten und einer Abschlußrenovierungsklausel auf.

Über aktuelle Urteile liest man viel im Internet oder in der Tagespresse. Häufig aber nur in verkürzter Form, so daß man ein Urteil ggf. für anwendbar hält, das den eigenen Einzelfall gerade nicht betrifft. Hier kann eine anwaltliche Beratung also zusätzliche Sicherheit verschaffen.

Ratsam ist auf jeden Fall der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung, der aber rechtzeitig – also vor dem Auftreten der Streitigkeiten – erfolgen sollte.