Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Rödenbeck.

Sobald ein Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber erhalten hat, ist zunächst zu beachten, daß eine gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend besteht, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Diese Meldepflicht besteht hier unabhängig davon, ob der Fortbestand eines Arbeits– oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat aber die Meldung frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Ferner ist zu beachten, daß ein Arbeitnehmer nach Zugang einer schriftlichen, sozial ungerechtfertigten oder aus anderen Gründen rechtlich unwirksamen Kündigung innerhalb von drei Wochen eine Klage bei dem Arbeitsgericht auf Feststellung zu erheben hat dahingehend, daß das Arbeitsverhältnis infolge der Kündigung nicht aufgelöst ist. Sofern sich ein Arbeitnehmer zur Klageerhebung entschlossen hat, ist noch zu beachten, daß in den Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Arbeitsgericht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Kostenerstattung für Zuziehung eines Anwalts besteht.

Jedem Arbeitnehmer kann daher nur empfohlen werden, den kostenrechtlich unangenehmen Folgen dieser speziellen gesetzlichen Regelung durch den Abschluß einer Berufsrechtsschutzversicherung vorzubeugen.

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